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7. GESETZLICHE SOZIALLEISTUNGEN UND VERGÜNSTIGUNGEN
Die Höhe des Wohngeldes hängt ab von
■ der Zahl der zum Haushalt gehörenden Familienmitglieder,
■ der Höhe des anrechenbaren Familieneinkommens
und
■ der Höhe der berücksichtigungsfähigen Miete bzw. Belastung.
Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt. Sie erhalten das
Wohngeld frühestens ab Ersten des Monats, in dem der
Antrag bei der Wohngeldstelle eingegangen ist. Den
Wohngeldantrag stellen Sie bei der zuständigen Wohngeldstelle
der Stadt Bielefeld.
Stadt Bielefeld –
Abteilung „Wohnungshilfen“
Niederwall 23, 33602 Bielefeld
Telefon: 0521/51-2017
7.5 BIELEFELD-PASS
Bielefelder Bürgerinnen und Bürger mit geringem Einkommen
können einen Bielefeld-Pass beantragen. Er gilt
als Ausweis, um verschiedene Vergünstigungen in Anspruch
nehmen zu können. Vergünstigungen bieten z. B.
die Stadt Bielefeld, aber auch viele Einrichtungen aus den
Bereichen Kultur, Freizeit, Sport und Soziales an.
Auskünfte hierzu gibt es bei der
Stiftung Solidarität
Telefon: 0521/5216721
oder bei der
Stadt Bielefeld –
Zentrale Beratungsstelle für Senioren und Menschen
mit Behinderung
Niederwall 23, 33602 Bielefeld
Telefon: 0521/51-3366
7.6 HILFEN FÜR MENSCHEN
MIT BEHINDERUNG
Behinderte Menschen haben ein Recht auf selbstbestimmte
Teilhabe und auf Gleichstellung in allen gesellschaftlichen
Bereichen.
Wer an einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung
leidet oder von Behinderung bedroht ist, hat
ein Recht auf Hilfe. Je nach Art der Behinderung können
eine Vielzahl von Trägern (u. a. Krankenkasse, Rentenversicherung,
Arbeitsverwaltung) und auch Leistungen in
Frage kommen. Je nach Einzelfall kommen medizinische
oder berufsfördernde Leistungen, finanzielle Hilfen und
Vergünstigungen sowie Leistungen zur sozialen Eingliederung
in Betracht. Für alle Fragen rund um das Thema