2. WOHNEN IM ALTER – IDEEN UND KONZEPTE
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2.4 SENIORENGERECHTE WOHNUNGEN
Wenn Ihre Wohnung nicht den Erfordernissen des Alters
entspricht und eine Wohnungsanpassung nicht möglich
ist, können Sie über einen Umzug in eine seniorengerechte
Wohnung nachdenken. Hierbei handelt es sich um eine
abgeschlossene Wohnung, die durch Lage, Grundriss
und Ausstattung den besonderen Wohnbedürfnissen älterer
Menschen entspricht. Eine solche Wohnung sollte
folgende Kriterien erfüllen:
■ stufenloser Zugang zum Haus bzw. zur Wohnung
(Rampe oder Fahrstuhl)
■ Barrierefreiheit: keine Schwellen über 2 cm innerhalb
der Wohnung
■ Türenbreite mind. 80 cm (Hauseingangstür und Wohnungstür
90 cm, möglichst mit Weitwinkelspion)
■ barrierefreies Bad mit bodengleicher Dusche und ausreichend
Bewegungsfläche vor Badeinrichtungen
■ Bedienungselemente (z. B. Lichtschalter) sollten auch
im Sitzen erreichbar sein
■ ausreichend Bewegungsfläche in der Küche
■ Telefonanschluss möglichst im Wohn- und Schlafzimmer
■ ggf. Hausnotrufanlage
Seniorenwohnungen sind teilweise mit öffentlichen Mitteln
gefördert, so dass die Miete einen bestimmten
Höchstbetrag nicht übersteigen darf. Um eine solche öffentlich
geförderte Wohnung mieten zu können, benötigt
man allerdings einen Wohnberechtigungsschein. Diesen
erhalten Sie bei der Stadt Bielefeld, Amt für soziale Leistungen
– Sozialamt (siehe Seite 89/90).
2.5 BETREUTES WOHNEN /
WOHNEN MIT SERVICE
„Betreutes Wohnen“, „Wohnen mit Service“, „Service-
Wohnen“, „Wohnen plus“, „Bielefelder Modell“ – unter
diesen oder ähnlichen Namen sind in den letzten Jahren
zahlreiche Wohnangebote für Seniorinnen und Senioren
entstanden. So unterschiedlich die Konzepte im Einzelnen
auch sind, im Kern geht es stets darum, eine möglichst
selbständige Lebensführung in einer eigenen – seniorengerecht
gestalteten – Wohnung mit professioneller
Unterstützung und Absicherung durch Dienstleistungsangebote
zu verbinden. Neben dem Mietvertrag wird im
Regelfall (dies gilt nicht für das „Bielefelder Modell“) ein
Betreuungsvertrag abgeschlossen, in dem die Leistungsansprüche
und die Kosten geregelt werden. Unterschieden
wird dabei zwischen
■ Grundleistungen (z. B. Beratung, Vermittlung von Hilfen,
Hausmeisterdienste, Freizeitangebote), für die eine
monatliche Pauschale entrichtet werden muss und
■ zusätzlich Wahlleistungen (z. B. Essensversorgung,
Wäschedienst, pflegerische Leistungen), die bei Bedarf
in Anspruch genommen und auch nur dann bezahlt
werden müssen.
Die Angebote betreuter Wohnanlagen sind alle sehr unterschiedlich.
So sind z. B. einzelne Wohnanlagen direkt an
ein Alten-/Pflegeheim angebunden, so dass Leistungen
und Angebote dieser Einrichtung mitgenutzt werden können.
Da der Begriff „Betreutes Wohnen“ keine bestimmten
Leistungen garantiert, ist ein genauer Vergleich der
Leistungen und Kosten erforderlich.
Auskünfte und Beratung erhalten Sie bei der Zentralen
Beratungsstelle für Senioren und Menschen mit Behinderung
(siehe Seite 44).