6. FÜR DAS ALTER VORSORGE TREFFEN
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Die Vorsorgevollmacht sollte in jedem Fall schriftlich abgefasst
werden und handschriftlich unterschrieben sein.
Nur so ist es später möglich, Inhalt und Umfang der Vollmacht
klar abzugrenzen und nachzuhalten. Dabei ist zu
beachten, dass Banken häufig nur Vollmachten auf eigenen
Vordrucken anerkennen. Für weitere ausführliche
Auskünfte wenden Sie sich an die Betreuungsstelle der
Stadt Bielefeld, die Bielefelder Betreuungsvereine oder an
Rechtsanwälte und Notare.
6.2.2 PATIENTENVERFÜGUNG
Auf der Grundlage des Patientenverfügungsgesetzes regelt
eine Patientenverfügung ab dem 1. September 2009
wie man im Falle einer schweren Krankheit oder Behinderung
behandelt werden möchte, wenn man zu einer eigenen
Willensäußerung nicht mehr in der Lage ist. Gerade
wenn es um lebensverlängernde oder lebenserhaltende
Maßnahmen geht, ist die schriftliche Patientenverfügung
von erheblicher Bedeutung. Die Patientenverfügung gibt
dem rechtlichen Vertreter (rechtlicher Betreuer oder Bevollmächtigter)
und dem behandelnden Arzt nützliche
Hinweise auf den Willen und die Wünsche des Patienten.
Bei der weiteren Therapieentscheidung und Behandlung
sind diese zu berücksichtigen.
Der behandelnde Arzt ist im Zusammenwirken mit Ihrem
rechtlichen Betreuer bzw. Ihrem Bevollmächtigtem verpflichtet,
Ihren mutmaßlichen Willen zu erforschen, wenn
Sie selbst nicht mehr in der Lage sind, diesen zu äußern.
Dabei ist zu beachten, dass ggf. in einer Vorsorgevollmacht
getroffene Regelungen zur Gesundheitsvorsorge
nicht ausreichend sind. So kann ein Behandlungsabbruch
verbindlich nur angeordnet werden, wenn neben der Vorsorgevollmacht
auch eine Patientenverfügung besteht, die
in einem solchen Fall eine Regelung vorsieht. Es wird daher
dringend empfohlen, neben einer Patientenverfügung auch
eine umfassende Vorsorgevollmacht abzufassen, da in der
Vollmacht die Gesundheitsfürsorge umfassend geregelt ist.
Die Patientenverfügung ist also als „schriftliches Sprachrohr“
zur Kommunikation mit dem behandelnden Arzt zu
verstehen, welches Ihren Willen verbindlich ausdrückt.
In Ihrer Patientenverfügung sollten Sie auch Ihre Wünsche,
Hoffnungen und Wertvorstellungen zum Ausdruck
bringen, damit sich der behandelnde Arzt ein klares Bild
Ihrer Vorstellungen machen und Ihre Patientenverfügung
in Ihrem Sinne interpretieren kann. Zusätzlich sollten Sie
eine Vorsorgevollmacht errichten und so eine Person bevollmächtigen,
Ihren in der Patientenverfügung geäußerten
Willen gegenüber Ärzten und Pflegepersonal durchzusetzen
oder einen Wechsel des Arztes zu veranlassen.
Diese Person sollte dann auch in der Patientenverfügung
als Vertrauensperson benannt werden.
Eine Patientenverfügung zu verfassen ist nicht einfach.
Sie sollte immer individuell erstellt sein und mit Familienangehörigen
und auch dem Hausarzt ausführlich besprochen
werden. Diese können die Verfügung auch mit
unterschreiben. Bereits vorformulierte Formulare zu verwenden,
die man nur noch unterschreiben muss, wird den
individuellen Bedürfnissen oft nicht gerecht. Die Betreuungsstelle
der Stadt Bielefeld hat zur Patientenverfügung
einen Mustervordruck erarbeitet. Es empfiehlt sich, die
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