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6. FÜR DAS ALTER VORSORGE TREFFEN
Jeder von uns kann durch Krankheit, Unfall oder Behinderung
plötzlich in eine Lage geraten, in der die persönlichen
Angelegenheiten nicht mehr allein wahrgenommen
werden können und Unterstützung durch andere Menschen
notwendig ist.
Sorgen Sie frühzeitig vor, damit Ihr Wille auch dann berücksichtigt
wird, wenn Sie diesen nicht mehr selbst äußern
können! Das hilft auch den Personen, die in einem
solchen Fall wichtige Entscheidungen für Sie treffen müssen
(z. B. nahestehende Angehörige, rechtliche Betreuer,
Bevollmächtigte).
Welche Maßnahmen können Sie vorsorglich ergreifen?
Entsprechende Mustervordrucke zur Gestaltung Ihrer
rechtlichen Vorsorge stellt Ihnen die Stadt Bielefeld auf
ihrer Homepage (www.bielefeld.de – Betreuungsstelle)
oder die städtische Betreuungsstelle im Neuen Rathaus
kostenlos zur Verfügung (siehe Seite 84).
6.1 RECHTLICHE BETREUUNG
Die schriftlich abgefasste Betreuungsverfügung ist die
Vorbereitung zur Einrichtung einer rechtlichen Betreuung
per Gerichtsbeschluss.
Die Betreuungsverfügung gibt Ihnen die Möglichkeit,
verbindliche Vorschläge für die Person des rechtlichen
Betreuers zu machen. Diese Vorschläge müssen dann
vom Betreuungsgericht respektiert werden, es sei denn,
die vorgeschlagene Person ist für die Aufgaben des Betreuers
ungeeignet, z. B. weil sie im Ausland wohnt oder
selbst noch nicht volljährig ist. Sie können auch eine Person
benennen, die – sollte Ihre erste Wahl ausfallen – alternativ
in Betracht kommt.
Bei der Betreuungsverfügung können Sie angeben, welche
Gewohnheiten, Wünsche und Vorstellungen respektiert
werden sollen, z. B. ob Sie die Pflege zu Hause oder
in einem Pflegeheim wünschen.
Wenn Sie dann betreuungsbedürftig werden sollten, ist
das Betreuungsgericht gehalten, Ihren Wünschen zur Person
des Betreuers zu entsprechen.
Weitere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie bei
der Betreuungsstelle der Stadt Bielefeld (siehe Seite 84),
den Bielefelder Betreuungsvereinen und bei Rechtsanwälten
und Notaren.
Einrichtung einer rechtlichen Betreuung
Wer durch Krankheit, Unfall oder Behinderung in seiner
körperlichen oder geistigen Gesundheit eingeschränkt ist,
ist häufig nicht mehr in der Lage, seine persönlichen Angelegenheiten
selbständig zu regeln. Wenn auch Familienangehörige,
Bekannte oder bevollmächtigte Personen
sich um diese Angelegenheiten nicht in ausreichendem
Maße kümmern können, kann eine rechtliche Betreuung
eingerichtet werden. Das Betreuungsverfahren kann
durch eine schriftliche Betreuungsanregung beim zuständigen
Amtsgericht eingeleitet werden.
Das bedeutet, dass für eine volljährige Person ein rechtlicher
Vertreter (Betreuer) vom Amtsgericht Bielefeld bestellt
wird. Dieser kümmert sich dann um alle rechtlichen
Belange, für die Hilfe erforderlich ist. Dabei bleiben das
Selbstbestimmungsrecht und die Geschäftsfähigkeit des
Betreuten, sofern dieser einsichts- und einwilligungsfähig
ist, erhalten. Eine Entmündigung von Erwachsenen wie
früher gibt es nicht mehr.
Eine erforderliche Betreuung wird nur für die Aufgabenkreise
eingerichtet, bei denen der Betreuungsrichter einen
betreuungsrechtlichen Handlungsbedarf feststellt. Diese
können u. a. sein:
/(www.bielefeld.de