7. GESETZLICHE SOZIALLEISTUNGEN UND VERGÜNSTIGUNGEN
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Ihrer Behinderung bzw. der Behinderung von Angehörigen
können Sie sich an die Beratungsstelle für Menschen
mit Behinderung der Stadt Bielefeld wenden.
Aufgabe der Beratungsstelle ist es, behinderten Menschen
oder ihren Angehörigen Informationen über mögliche
Hilfen und Unterstützungen sowie über Nachteilsausgleiche
zu geben. Auf Wunsch werden auch Kontakte
zu Behörden, Rehabilitationsträgern, Vereinen etc. hergestellt.
Antragsformulare zur Feststellung einer Schwerbehinderung,
auf Blindengeld und auf Hilfen für hochgradig
Sehbehinderte sind hier ebenfalls erhältlich.
Stadt Bielefeld –
Beratungsstelle für Menschen mit Behinderung
Niederwall 23, 33602 Bielefeld
Telefon: 0521/51-3366
E-Mail: behindertenberatung@bielefeld.de
Bei Fragen zum behindertengerechten Wohnen oder der
Anpassung der Wohnung an eine eingetretene Behinderung
berät Sie die Wohnberatung (siehe Seite 28).
7.7 SCHWERBEHINDERTENAUSWEIS
Seit dem 1. Januar 2008 gehört es zu den Aufgaben der
Stadt Bielefeld, die Anträge von Bürgerinnen und Bürgern
zur Feststellung einer Schwerbehinderung zu bearbeiten.
Nach einem hierzu festgelegten Verfahren wird ein
Schwerbehindertenausweis ausgestellt, der
■ den Grad der festgestellten Behinderung und
■ die Besonderheit der jeweiligen Beeinträchtigung durch
so genannte Merkzeichen dokumentiert. Merkzeichen
sind zum Beispiel „G“ = erhebliche Gehbehinderung,
„aG“ = außergewöhnliche Gehbehinderung, „Bl“ =
Blindheit, „Gl“ = Gehörlos oder „B“ = Begleitung.
Aus der festgestellten Behinderung (Grad und Merkzeichen)
ergeben sich die so genannten Nachteilsausgleiche,
das heißt Ansprüche auf unterschiedliche Leistungen,
Vergünstigungen oder Hilfen wie zum Beispiel:
■ Vergünstigungen / Freifahrten bei Bus und Bahn,
■ Ermäßigung bei der Kraftfahrzeugsteuer,
■ Sonderparkerlaubnis,
■ Freibeträge bei der Lohn- und Einkommenssteuer sowie
bei der Berechnung des Wohngeldes.
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