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5. PFLEGEANGEBOTE IN BIELEFELD
Haus Ubbedissen
Wietkamp 5, 33699 Bielefeld, Telefon: 05202/98150
Heepen
Seniorenzentrum Baumheide
Wacholderweg 9, 33609 Bielefeld
Telefon: 0521/9700505
Petristift gGmbH
Theodor-Heuss-Straße 21, 33719 Bielefeld
Telefon: 0521/934210
Altenzentrum Leithenhof
Heeper Straße 374, 33719 Bielefeld
Telefon: 0521/934250
Jöllenbeck
Paul-Gerhard-Altenzentrum
Sogemeierstraße 24, 33739 Bielefeld
Telefon: 05206/96940
Heimaufsicht / WTG-Behörde
als Ansprechpartner
Die Bielefelder Pflegeheime unterliegen dem Wohn- und
Teilhabegesetz (WTG) des Landes Nordrhein-Westfalen.
Die Heimaufsicht (WTG-Behörde) als zuständige Behörde
zur Umsetzung des WTG setzt sich für den Schutz der Interessen
der Bewohnerinnen und Bewohner ein und berät
und überwacht die Einrichtungen hinsichtlich der nach
dem WTG vorgegebenen Anforderungen an Pflegequalität,
Wohnqualität und personelle Ausstattung der Einrichtung.
Die WTG- Behörde hat folgende Aufgabenschwerpunkte:
■ umfassende Beratung von Einrichtungsträgern, Mitwirkungs/
Mitbestimmungsgremien, Angehörigen, Bewohnerinnen
und Bewohnern
■ Prüfung der Einrichtungen
■ Bearbeitung von Beschwerden
■ Moderation bei Konflikten
Wenn Sie Fragen, Anregungen, Probleme oder Beschwerden
haben, dann wenden Sie sich an die WTG-Behörde.
Auf Wunsch werden Ihre Anliegen vertraulich behandelt.
Sie erreichen die Heimaufsicht wie folgt:
Stadt Bielefeld – WTG-Behörde/Heimaufsicht
Niederwall 23, 33602 Bielefeld
E-Mail: Heimaufsicht@bielefeld.de
Neben der Heimaufsicht überprüft auch der Medizinische
Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder der Verband
der Privaten Krankenversicherung e. V. (PKV) die Pflegequalität
der Einrichtungen.
Interessenvertretung von Bewohnerinnen und
Bewohnern in Alten- und Pflegeeinrichtungen
Nach dem geltenden Wohn- und Teilhabegesetz werden
den Bewohnerinnen und Bewohnern von Betreuungseinrichtungen
(„Heime“) besondere Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte
in zentralen Lebensbereichen des
Einrichtungsalltags eingeräumt. Diese Interessenvertretung
erfolgt in aller Regel durch einen Beirat, der sich aus
den Vertreterinnen und Vertretern der Bewohnerinnen und
Bewohner, Angehörigen und/oder Vertrauenspersonen
der Bewohnerinnen und Bewohner zusammensetzt. Kann
ein Beirat nicht gebildet werden, ist hierfür ein Vertretungsgremium
zu installieren oder in letzter Konsequenz
eine Vertrauensperson zur Wahrnehmung der Interessen
der Bewohnerinnen und Bewohner zu bestellen. Die
WTG- Behörde berät und unterstützt dabei in allen Fragen
der Interessenvertretung.
5.5 PRAKTISCHE HILFEN BEI DEMENZ
Etwa 1,6 Millionen Menschen sind in Deutschland dementiell
erkrankt. Bis 2050 wird ihre Zahl auf schätzungsweise
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