6. FÜR DAS ALTER VORSORGE TREFFEN
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6.3.1 TESTAMENT
Ein Testament muss nicht von einem Notar erstellt werden,
man kann es auch selbst verfassen und zuhause aufbewahren.
Jedoch müssen dabei Minimalkriterien erfüllt
sein. Das Testament muss
■ handschriftlich verfasst sein und
■ Datum und Unterschrift des Verfassers tragen.
Wenn ein Testament nicht mehr den persönlichen Vorstellungen
entspricht, kann es jederzeit geändert oder widerrufen
werden. Bewahrt man das Testament bei sich zuhause
auf, sollten eventuell vorhandene frühere Versionen
vernichtet werden. Das verhindert spätere Unklarheiten.
6.3.2 NOTFALL- BZW.
DOKUMENTENMAPPE
Damit wichtige Unterlagen im Notfall schnell griffbereit
sind, ist es sinnvoll, für den Notfall oder Todesfall eine persönliche
Dokumentenmappe anzulegen. Darin enthalten
sein sollten z. B. das Familienstammbuch, Sozialversicherungsunterlagen,
Rentenbescheide, Wertpapiere, Sparbücher,
Versicherungspolicen, das Testament, Vorsorgevollmacht
sowie Betreuungs- und Patientenverfügung.
Eine Vertrauensperson sollte darüber informiert sein, wo
diese Dokumentenmappe aufbewahrt wird, damit sie im
Ernstfall schnell gefunden werden kann.
6.3.3 BESTATTUNGSVORSORGE
Zur Regelung der persönlichen Vorstellung im eigenen Todesfall
kann ein schriftlicher Bestattungsvorsorgevertrag
mit einem Bestattungsunternehmen ihres Vertrauens abgeschlossen
werden. In diesem Vertrag kann u. a. Folgendes
geregelt werden:
■ Bestattungsart und Ort der Grabstelle,
■ Sarg, Urne,
■ Gestaltung der Trauerfeier,
■ Grabpflege,
■ Grabmal, Grabinschrift.
Eine Möglichkeit ist z. B. das Angebot der Deutschen Bestattungsvorsorge
Treuhand AG mit ihrem Bestattungsvorsorge
Treuhandvertrag. Nähere Informationen erhalten
Sie bei den Bielefelder Bestattungsunternehmen.
© Rainer Sturm / www.pixelio.de
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