3. HILFE UND ENTLASTUNG FÜR ZU HAUSE
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System zu entrichten, die von der ausgewählten Angebotsform
(z. B. Standard oder Komfort) abhängen. Unter
bestimmten Voraussetzungen können die Kosten von der
Pflegekasse übernommen werden. Ggf. kommt auch eine
Kostenübernahme durch den Sozialhilfeträger (Stadt Bielefeld)
in Betracht.
Arbeiter-Samariter-Bund
Schillerstraße 44, 33609 Bielefeld
Telefon: 0521/80068665
Johanneswerk inkontakt – Hausnotruf/Serviceruf
Schildescher Straße 101, 33611 Bielefeld
Telefon: 0521/9117777
Die Johanniter, Regionalverband Ostwestfalen
Artur-Ladebeck-Straße 85, 33617 Bielefeld
Telefon: 0521/29909919
DRK
Soziale Dienste OWL gGmbH
August-Bebel-Straße 8, 33602 Bielefeld
Telefon: 0521/3298980
3.4 FAHRDIENST FÜR MENSCHEN
MIT BEHINDERUNG
Sie sind stark gehbehindert und möchten trotzdem nicht
auf Mobilität verzichten? Besuche von Verwandten und
Bekannten, Veranstaltungen jeder Art, Fahrten zum Einkaufen
und Behördengänge – mit dem Fahrdienst für
Menschen mit Behinderungen der Stadt Bielefeld ist all
das möglich.
Diesen besonderen Dienst können alle Einwohnerinnen und
Einwohner Bielefelds in Anspruch nehmen, die außerhalb
ihrer Wohnung auf die ständige Benutzung eines Rollstuhls
angewiesen sind. In der Regel benötigen die Personen einen
Schwerbehindertenausweis, in dem das Merkzeichen
„aG“ – außergewöhnliche Gehbehinderung – eingetragen
ist. Um den Fahrdienst nutzen zu können, muss bei der
Stadt Bielefeld ein Berechtigungsausweis beantragt
werden.
Anträge und Merkblätter erhalten Sie bei der
Stadt Bielefeld
Zentrale Beratungsstelle für Senioren und
Menschen mit Behinderung
Niederwall 23, 33602 Bielefeld
Telefon: 0521/51 3190
Internet: www.bielefeld.de
Die Stadt Bielefeld stellt den Betroffenen, die in einem
Privathaushalt oder im „Betreuten Wohnen“ leben, 12
Fahrten (Hin- und Rückfahrt gelten als zwei Einzelfahrten)
pro Monat zur Verfügung. Heimbewohnerinnen und Heimbewohner
erhalten eine Fahrtberechtigung für monatlich
sechs Fahrten. Die Beförderung durch den Fahrdienst ist
unentgeltlich, auch für eine Begleitperson. Der Fahrdienst
ist täglich von 7.00 bis 23.00 Uhr einsatzbereit und wird
grundsätzlich innerhalb
der Stadt
Bielefeld und in
angrenzende Bezirke
bis zu 5 Kilometern
außerhalb
durchgeführt. Die
gewünschte Fahrt
ist so früh wie
möglich anzumelden.
Anmeldungen
nimmt entgegen:
Rudolf-Oetker-Straße
Deutsches Rotes Kreuz – Soziale Dienste gGmbH
August-Bebel-Straße 8, 33602 Bielefeld
Telefon: 0521/32989898
Täglich von 7.00 – 19.00 Uhr, samstags, sonntags und
an Feiertagen von 9.00 – 14.00 Uhr
/www.bielefeld.de