4. PFLEGEBEDÜRFTIGKEIT
51
Pflegebedürftige und deren Angehörige haben nach dem
Erstantrag bei der Pflegekasse einen Anspruch auf ein
umfassendes Beratungsgespräch, auf Wunsch auch zu
Hause. Alternativ stellen einige Pflegekassen auch einen
Beratungsgutschein aus.
Begutachtung
Wenn Sie Leistungen der Pflegekasse beantragen, prüft die
Pflegekasse zunächst, ob und in welchem Umfang Sie als
pflegebedürftig eingestuft werden können. Hierzu kommt
ein Arzt/eine Ärztin oder eine Pflegefachkraft des Medizinischen
Dienstes der Krankenversicherung (MDK) zu Ihnen
nach Hause und erstellt ein entsprechendes Gutachten.
Hinweise zur Begutachtung durch
den Medizinischen Dienst (MDK):
Auf den Besuch des MDK sollten Sie sich gut vorbereiten.
Überlegen Sie sich bereits vor dem Besuch, welcher
Hilfebedarf im Einzelnen vorliegt. Hilfreich ist, wenn Sie in
den Tagen vorher ein „Pflegetagebuch“ führen. Sie sollten
hierin genau aufschreiben, bei welchen Verrichtungen
Unterstützung benötigt wird. Bei den Pflegekassen sind
solche „Pflegetagebücher“ kostenlos erhältlich! Insbesondere
bei der Begutachtung von Demenzkranken sollten
im Vorfeld bereits Arzt- und Krankenhausberichte angefordert
und die Pflegekasse eventuell vorab schriftlich
über die Krankheit informiert werden.
Gestalten Sie beim Begutachtungstermin den Tagesablauf
wie sonst auch. Nur so erhält der Gutachter einen möglichst
realistischen Eindruck von der Pflegesituation. Sie
sollten keinesfalls etwas „beschönigen“ oder „verschweigen“,
sondern offen Ihren täglichen Unterstützungsbedarf
schildern (d. h. alle Hilfestellungen, die Angehörige, Nachbarn
etc. für Sie erbringen).
Achten Sie darauf, dass alle wesentlichen Tätigkeiten angesprochen
werden! Lassen Sie sich durch Fragen oder
Äußerungen nicht verunsichern. Fragen Sie nach, auch
mehrmals, wenn Sie etwas nicht verstanden haben.
Manchmal ist es erforderlich, dass der Gutachter auch mit
Angehörigen und Pflegepersonen alleine spricht, um offen
über den notwendigen Pflegebedarf sprechen zu können.
Dies ist besonders bei Personen mit psychischen Erkrankungen
oder auch einer Demenz dringend zu empfehlen.
Der Gutachter legt bei der Beurteilung der einzelnen Pflegeleistungen
zugrunde, wie selbständig bestimmte Tätigkeiten
durchgeführt werden können. Wenn Sie für die
Pflege Ihres Angehörigen viel Zeit benötigen (z. B. weil Sie
ihn bei bestimmten Tätigkeiten anleiten oder dauerhaft
beaufsichtigen müssen), dann machen Sie das deutlich!
Es ist grundsätzlich empfehlenswert, dass pflegende Angehörige
den Termin der Begutachtung mit wahrnehmen
und der Pflegebedürftige nicht mit der Situation alleine
gelassen wird. Es besteht auch die Möglichkeit, den Besuch
von einem Pflegedienst Ihrer Wahl kostenpflichtig
begleiten zu lassen.