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6. FÜR DAS ALTER VORSORGE TREFFEN
■ Gesundheitsfürsorge inkl. der laufenden Sicherstellung
der medizinischen bzw. pflegerischen Maßnahmen
■ Aufenthaltsbestimmung
■ Wohnungs-/Heimangelegenheiten
■ Vermögensangelegenheiten
■ Vertretung gegenüber Ämtern, Behörden, Versicherungen
und Leistungsträgern
■ Entscheidung über die Entgegennahme, das Öffnen
und Anhalten der Post
Zum rechtlichen Betreuer kann ein geeigneter Familienangehöriger
oder Bekannter bestellt werden. Wenn eine
solche ehrenamtliche Person nicht zur Verfügung steht,
kann das Amtsgericht auch einen Berufsbetreuer oder familienexternen
Ehrenamtlichen bestellen.
Die Betreuungsstelle der Stadt Bielefeld sowie die Bielefelder
Betreuungsvereine bieten ein Beratungs- und Unterstützungsangebot
für volljährige betreuungsbedürftige
Personen, deren Angehörige sowie ehrenamtliche Betreuer
und Berufsbetreuer bzw. Bevollmächtigte an. Nähere
Auskünfte und Informationen zur rechtlichen Betreuung
erhalten Sie bei der
Stadt Bielefeld
Örtliche Betreuungsbehörde/Betreuungsstelle
Niederwall 23, 33602 Bielefeld
Telefon: 0521/51-6092
und bei den Bielefelder Betreuungsvereinen. Adressen
und Rufnummern erhalten Sie bei der städtischen Betreuungsstelle
oder im Internet unter http://www.bielefeld.de/
de/rv/ds_stadtverwaltung/zdjsw/zdbup/btle.html.
6.2 RECHTLICHE VORSORGE
6.2.1 VORSORGEVOLLMACHT
Wer nicht auf die Betreuerbestellung durch den Betreuungsrichter
warten will oder Vorbehalte gegen die rechtliche
Vertretung per Gerichtsbeschluss hat, kann auch
bereits in gesunden Tagen für den Fall der Betreuungsbedürftigkeit
vorsorgen.
Die schriftliche Vorsorgevollmacht ist eine private Vorsorgemaßnahme,
mit der Sie für den Fall Ihrer Betreuungsbedürftigkeit
eine Person Ihres Vertrauens zu Ihrem Bevollmächtigten
benennen und mit den entsprechenden
Befugnissen ausstatten können. Die Stadt Bielefeld bietet
hierzu einen kostenlosen Mustervordruck an, der alle
möglichen Aufgabenkreise anspricht. Von der Erstellung
einer knappen Generalvollmacht wird abgeraten.
Bei der Errichtung einer schriftlichen Vorsorgevollmacht
können Sie dem Bevollmächtigten auch Anweisungen geben,
z. B. welche Gewohnheiten, Wünsche und Vorstellungen
von ihm respektiert werden sollen, ob die Pflege
zu Hause oder in einem Heim erfolgen soll, welches Alten-
oder Pflegeheim Sie bevorzugen, usw.
Soweit eine Vorsorgevollmacht besteht, braucht für die
Bereiche, für die sie gilt, vom Betreuungsgericht kein
rechtlicher Betreuer mehr bestellt werden, da Sie bereits
selbst Vorsorge getroffen haben. In begründeten und notwendigen
Ausnahmefällen kann es trotzdem dazu kommen,
dass das Betreuungsgericht eingeschaltet wird.
Zu beachten ist auch, dass weder der Ehegatte noch die
Kinder automatisch zur Vertretung des Betroffenen befugt
sind. Auch Sie benötigen eine Legitimation, entweder in
Form einer Betreuerbestellung durch das Betreuungsgericht
oder einer Vorsorgevollmacht.
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