8. HOSPIZARBEIT UND PALLIATIVVERSORGUNG
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2. WOHNEN IM ALTER – IDEEN UND KONZEPTE
Das Bielefelder Modell
Eine besondere Form des Senioren-Service-Wohnens ist
das „Bielefelder Modell“, bei dem die Bewohnerinnen und
Bewohner für ihre Versorgungssicherheit keine Betreuungspauschale
entrichten müssen. In den Wohnprojekten
ist mit einem ambulanten Dienst die Sicherstellung eines
Betreuungsangebotes für die Mieterinnen und Mieter vereinbart
worden. Im Rahmen dieser Vereinbarung werden
die Leistungen nicht pauschal gewährt oder vergütet, sondern
in jedem Einzelfall bedarfsgerecht organisiert und in
Rechnung gestellt. Für die Bewohnerinnen und Bewohner
besteht Wahlfreiheit, d. h., es gibt keine Verpflichtung, den
im Haus ansässigen Dienstleister in Anspruch zu nehmen.
Sie können aus allen Anbietern Ihren Wünschen entsprechend
eine Auswahl treffen oder aber die Unterstützung
von Nachbarn oder Verwandten in Anspruch nehmen. Der
im Haus befindliche Servicestützpunkt stellt eine ambulante
Versorgung „Rund um die Uhr“ sicher. Für den Notfall
ist eine Nachtbereitschaft vor Ort eingerichtet.
Von dem Servicestützpunkt ausgehende ambulante Hilfeangebote
stehen ebenfalls allen Bürgerinnen und Bürgern
im Quartier zur Verfügung.
Treffen Sie die richtige Wahl!
Bei der Suche nach einer geeigneten Wohnung sollten Sie
sich ausführlich beraten lassen! Vereinbaren Sie immer einen
Besuchstermin und lassen Sie sich alles genau zeigen
und erklären. Einige Punkte, auf die Sie achten sollten:
1. Wohnung/Wohnanlage und Umfeld
Sind die Wohnungen und die Wohnanlage barrierefrei
gestaltet und auf die Bedürfnisse älterer Menschen/
Ihre persönlichen Bedürfnisse ausgerichtet (z. B. Einkaufsmöglichkeiten
in der Nähe, Anbindung an Bus/
Bahn, Pkw-Stellplätze)?
2. Grundleistungen
– Was enthält der Grundservice?
– Ist ein Hausmeisterservice vorhanden?
– Ist eine Notrufanlage vorhanden und wie ist diese besetzt?
– Ist eine Kontaktperson vorhanden, die persönliche
Hilfestellung leistet und ggf. weitere Dienstleistungen
vermittelt?
– Wann und in welchem Umfang ist die Betreuungsperson
für Sie da?
– Gibt es Gemeinschaftseinrichtungen bzw. Angebote
zur Förderung sozialer Kontakte?
3. Wahlleistungen
– Welche Dienstleistungen sind abrufbar (z. B. Mahlzeiten,
Wäschedienst, Wohnungsreinigung, Handwerksdienstleistungen)?
– Besteht Wahlfreiheit bei der Auswahl der Leistungen
und Hilfen?
– Ist bei Pflegebedürftigkeit oder Demenz ein Umzug in
ein Heim erforderlich?
4. Vertragsgestaltung
– Welches Leistungsangebot beinhaltet der Preis?
– Sind die Kosten überprüfbar den einzelnen Leistungsbereichen
zuzuordnen? (Sowohl der Mietvertrag als
auch der Betreuungs-/Servicevertrag sollte das gesamte
Angebot transparent und detailliert darstellen!)
Weitere Auskünfte erhalten Sie bei der Pflegeberatung der
Stadt Bielefeld (siehe Seite 45).
In den folgenden Wohnanlagen wird „Betreutes Wohnen“/
„Wohnen mit Service“ in unterschiedlicher Form geboten.
Der Pflegedienst Alt und Jung Süd-West ist nicht mehr
als betreuender Pflegedienst für Wohnen mit Service in
Bielefeld tätig. Bitte wenden Sie sich ggf. an den entsprechenden
Vermieter, um Informationen über die neuen